Energieausweis für Gebäude

 

Der Energiepausweis soll Verbraucher objektiv informieren, er zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
 
Warum ein Energieausweis?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Das Einsparpotenzial ist hier sehr hoch und der Energiepass wird die Beurteilung vereinfachen.

Einführung 2008
Die Bundesregierung hat die erforderlichen Schritte eingeleitet. Zum Januar 2008 wird der Energieausweis eingeführt. Dazu gibt es jetzt bereits eine Übergangsregelung. Weitere und Aktuelle Informationen können sie direkt von uns erhalten.

Aussteller der Energieausweise
Wir sind als "Registrierter Aussteller" berechtigt die Energieausweise auszustellen. Wir waren bereits am Feldversuch der DENA beteiligt und konnten somit bereits umfangreiche Erfahrungen sammeln. Weitere Informationen können Sie per
eMail oder telefonisch anfordern.
 
Ausweispflicht für Gebäude kommt
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem
1.07.2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1.01.2009.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. Wir empfehlen den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten.

Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem
1. 10. 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.

(Auszug einer Mitteilung der DENA)
 
 

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Geändert 2.7.2008 / RS